Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Vertrag

Unsere Angebote erfolgen, auch bezüglich der Preisangabe, freibleibend und unverbindlich. Nach Auftragserteilung kommt ein entsprechender Vertrag erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Diese ist ausschließlich für den Vertragsinhalt maßgebend.

Werden nachträglich Tatsachen bekannt, die eine Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellen, bleibt ein Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Eine Verpflichtung, die Herkunft dieser Tatsachen dem Käufer mitzuteilen, besteht nicht.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge, dieser allgemeinen Bedingungen oder der geschlossenen Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mit unseren Vertretern getroffene Vereinbarungen haben ebenfalls Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind.

§ 2 Preise, Verpackung

Alle angegebenen Preise beinhalten die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, sowohl auf Haupt-, als auch Nebenforderungen. Sofern nicht gesondert vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart und schriftlich bestätigt werden.

Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme der Verpackung (Einweg-, Flach- oder Stufenpaletten, Kisten etc) gegen eine Gutschrift ist ausgeschlossen.

§ 3 Lieferungen, Verzug und Unmöglichkeit

Teillierferungen sind zulässig. Sofern eine Belieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit, durch eine von uns zu vertretende Tatsache nicht erfolgt ist, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfristsetzung von 4 Wochen, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist.

Andere Ansprüche oder Rechte jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere Schadensersatzansprüche - im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen oder etwaiger Unmöglichkeit der Lieferung, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, gilt die Belieferung mit Bereitstellung der Ware. Die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen entfällt bei Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Maschinenbruch, Transporthindernissen, Rohstoffmangel, Fehlfallen eines Werkstückes und dergleichen. 

Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag für den Fall vor, dass der Käufer der Erfüllung seiner Vertragspflichten nicht nachkommt bzw. uns Tatsachen bekannt werden, die seine pünktliche Zahlung in Frage stellen, insbesondere bei dem Bekanntwerden von Insolvenzanträgen, der Eröffnung der vorläufigen Insolvenz oder bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

§ 4 Gefahrenübergabe

Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf eigene Gefahr des Käufers, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Mit Verladung der Ware auf den LKW oder PKW geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei eigener Anfuhr geht die Gefahr mit Ankunft des LKW am Bestimmungsort auf den Käufer über. Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware an den Käufer.

§ 5 Lieferung einschl. Montage bzw. Verlegen

Für die Lieferung frei Baustelle oder frei Lager ist Voraussetzung, dass ein mit schwerem Lastzug befahrbarer Anfuhrweg vorhanden ist. Bei Lieferung muss bauseits für entsprechenden Lagerplatz der unmittelbar an den Arbeitsbereich angrenzt, gesorgt werden. Entstehen durch die nicht befahrbare Anfuhrwege und zu weit vom Arbeitsbereich entfernte Lagerplätze zusätzliche Kosten, so trägt dies der Käufer.

§ 6 Gewährleistung und Haftung 

Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Sollte sich ein Mangel zeigen, so hat dies der Auftraggeber – bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – spätestens nach fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen.

Handelsüblich bedingte Abweichungen in Material, Abmessung und Ausstattung, berechtigen zu keiner Beanstandung. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von der Klepfer Naturstein GbR ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt wurden.

Hat der Auftraggeber Zeichnungen, Modelle und der gleichen zur Verfügung gestellt und wurden die Waren aufgrund dieser Angaben angefertigt, beschränkt sich die Haftung der Klepfer Naturstein GbR auf die bedingungsgemäße Ausführung.

Das Recht auf Gewährleistung beträgt 1 Monat. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung, bzw. ab dem Tag, an dem die Ware von Klepfer Naturstein GbR abholbereit zur Verfügung steht. Die Klepfer Naturstein GbR kann die Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch oder Preisminderung erfüllen. Der Rücktritt vom Vertrag (Wandlung) wird ausgeschlossen. Die Geltendmachung von den Gewährleistungsansprüchen entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. 

Sollte der Auftraggeber oder Dritte die Ware bearbeiten oder verarbeiten oder unsachgemäß montieren, führt dies zum Ausschluss der Gewährleistung.

Das Retournieren von Waren bedarf der schriftlichen Zustimmung der Klepfer Naturstein GbR und geht zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

§ 7 Zahlungen

Rechnungsbeträge unter € 100 sind sofort in bar ohne Abzug zu zahlen.
Rechnungen sind grundsätzlich sofort ohne Abzug zahlbar. Unsere Waren sind bei Lieferung bzw. Abholung zahlbar, in besonderen Fällen ist die Bezahlung per Vorkasse erforderlich. Aufrechnungen von Gegenforderungen, soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, werden nicht anerkannt. Lieferung gegen Anzahlung oder Vorkasse behalten wir uns vor.

Die Abnahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskontspesen und Wechselsteuer sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Berücksichtigung von Wechseln bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.

In Abweichungen von den Bestimmungen der §§ 366, 367 BGB und etwaiger Anweisungen des Käufers sind wir berechtigt, zu bestimmen, welche Forderungen durch die Zahlungen des Käufers erfüllt sind.

Zahlungsfristen sind einzuhalten. Bei Überschreitung gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Mit Verzugsbeginn sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadensansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden alle uns gegenüber bestehenden Forderungen und Sicherheiten verlangt bzw. fällig, sowie noch ausstehende Lieferungen, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen ausgeführt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.


Der Käufer ist berechtigt, im ordenlichen Geschäftsverkehr über die Vorbehaltsware zu verfügen und sie insbesondere weiter zu veräußern, soweit und solange die Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben und der Käufer sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Zu anderweitigen Verfügungen, insbesondere Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.

Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich unter Beifügung von Belegen mitzuteilen und den Dritten bzw. den Vollstreckungsbeamten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer haftet für alle hieraus entstehenden Kosten.

Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 % , so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherung nach seiner Wahl verpflichtet.

§ 10 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Extertal.
Gerichtsstand ist Lemgo.

§ 11 Teilunwirksamkeit 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.

Die in den einzelnen Paragraphen vorangestellten Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

Kontakt

Klepfer Naturstein GbR
Kenterkamp 5
32699 Extertal- Bösingfeld

Tel.: 05262 - 99 66 46
Fax: 05262 - 99 66 47


Mail: info@wasserstrahlschneiden-lippe.de